Gleichstellungsbeauftragter
Auftrag
Frauen und Männer haben unterschiedliche Arbeitsweisen, Verhaltensweisen und Bedürfnisse am Arbeitsplatz. Diese sollen bei allen Entscheidungen erkannt und berücksichtigt werden, um gleichberechtigt zusammen zu arbeiten und damit zum gemeinsamen Erfolg beitragen.
Das Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Gleichstellungsgesetz (GlstG), wurde am 24.11.2005 von der Landessynode der EKHN verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Teil des Auftrages zur Gestaltung von Kirche.
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Umsetzung des Gesetzes in den Dekanaten zu fördern und zu unterstützen. Die Gleichstellungsbeauftragten werden von den Dekanatssynodalvorständen im Einvernehmen mit den MAVen bestellt und sind zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben freigestellt.
Als Gleichstellungsbeauftragte sind wir AnsprechpartnerInnen für alle Dienststellen in unserem Tätigkeitsbereich und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – also SIE !
Arbeitsfelder
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken in ihrem Zuständigkeitsbereich mit bei
- Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- der Verbesserung der beruflichen Situation
- familiengerechte Arbeitszeiten, Teilzeit und Beurlaubung ?
- Bestandsanalysen und Förderplänen
Die Gleichstellungsbeauftragten sind berechtigt...
- mit eigenen Initiativen die Durchführung des Gesetzes zu fördern
- Beschäftigte in Einzelfällen zu beraten und zu unterstützen
- Versammlungen einzuberufen
- eigene Veranstaltungen, Projekte und Fortbildungen durchzuführen